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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER B+G MAILING.DE GMBH



§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der b+g mailing.de gmbh, im nachfolgenden „Auftragnehmer“ genannt, abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, insbesondere für alle über die Internetseite www.mailing.de abgeschlossenen Rechtsgeschäfte. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers an den Auftraggeber erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch Anklicken des Feldes „AGB bestätigen“ erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.



§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Bestellungen des Auftraggebers, insbesondere durch Anklicken des Feldes „Verbindlich bestellen“ auf der Internetseite www.mailing.de, werden erst dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail durch den Auftragnehmer bestätigt werden. Erst mit dieser Bestätigung kommt der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber zustande. Generell behält sich der Auftragnehmer innerhalb von 24 Stunden ein Widerrufsrecht vor.

(2) Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind einzig und allein der schriftlich, fernschriftlich oder per E-Mail geschlossene Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Rechtlich unverbindlich sind etwaige mündliche Zusagen des Auftragnehmers vor Vertragsabschluss. Ergänzungen und Abänderungen des geschlossenen Vertrags einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax oder E- Mail. Andere Telekommunikationswege sind jedoch nicht ausreichend.

(3) Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oder Leistung (z. B. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt, es sei denn, es wurde die Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird.

(4) Auch bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte ist der Auftraggeber Besteller.

(5) Bei Bestellung auf Rechnung Dritter – unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen – gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrags versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag oder Teile des Vertrags unter Einbindung Dritter, insbesondere Subunternehmer zu erfüllen.

(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit der Inhalt des Druckerzeugnisses oder die Erfüllung des Druckauftrags gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde, mit dem Druckerzeugnis offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden oder das Druckerzeugnis allgemeine ethische
Grundsätze missachten würde oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen wäre. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, bereits erbrachte Leistungen zu vergüten.

§ 3 Preise und Preisänderungen
(1) Der Auftragnehmer hält sich an die in seiner Auftragsbestätigung enthaltenen Preise 14 Tage ab dessen Datum gebunden, soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart wurde. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise. Die Preise verstehen sich frei Haus, zzgl. eventueller Portokosten, sowie der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Auftraggeber zu zahlen.

(2) Nach der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber veranlasste Änderungen des Auftrags (z. B. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten, Änderungen der kaufmännischen Auftragsdaten) werden gesondert in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.

(3) Sofern die Unterlagen des Auftraggebers (insbesondere Druckdateien, Adressdateien, Proofs) nicht den ausgewiesenen Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen, ist der Auftragnehmer berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Unterlagen ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber anzupassen und aufzubereiten, insbesondere dann, wenn dies zur Einhaltung von Fertigstellungsterminen notwendig ist oder im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt. In diesen Fällen ist der Auftraggeber zur Bezahlung einer angemessenen Vergütung verpflichtet. Diese orientiert sich an dem jeweiligen zeitlichen Aufwand. Sofern die entstehenden Mehrkosten den Auftragswert um mehr als 10 % übersteigen und sich auf mindestens 100, 00 € zzgl. Umsatzsteuer belaufen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Zustimmung des Auftraggebers für die Berechnung dieser Mehrkosten einzuholen.

§ 4 Bereitstellung der Unterlagen / Auftragsausführung
(1) Allein der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtzeitige und einwandfreie Bereitstellung der zur Produktion erforderlichen Unterlagen (insbesondere Druckdateien und Adressdateien).

(2) Die Bereitstellung der Unterlagen durch den Auftraggeber hat nach den Vorgaben des Auftragnehmers zu erfolgen. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Unterlagen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Unterlagen zu überprüfen. Dies gilt insbesondere auch für die vom Auftraggeber erstellten Adressdateien, die Adressoptimierung sowie das Gewicht der zu erstellenden Produkte.

(4) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge auf der Grundlage der Auftragsbestätigung aus. Werden die zur Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen nicht zum vereinbarten Termin oder nicht in der erforderlichen Form oder Qualität gemäß den Vorgaben des Auftraggebers dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt, kann der Auftraggeber keine Ansprüche wegen verzögerter Fertigstellung des Auftrags oder Qualitätsmängeln geltend machen, sofern die Verzögerung oder der Mangel begründet sind durch die verspätete Überlassung der Unterlagen oder die Abweichung der Unterlagen von den Vorgaben des Auftragnehmers. Kosten des Auftragnehmers, die daraus entstehen, dass die Unterlagen verspätet angeliefert werden oder nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen, hat der Auftraggeber zu tragen.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Übersendung der Unterlagen dem jeweils neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer überlassenen Unterlagen und Materialien werden nur auf besondere Anforderung und auf Kosten des Auftraggebers zurückgesandt, jedoch nicht vor der vollständigen Erfüllung des zugrunde liegenden Auftrags. Die Datensicherung obliegt ausschließlich dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen.

§ 5 Lieferung und Lieferfristen (Leistungszeit)
(1) Sowohl verbindlich als auch unverbindlich vereinbarte Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform.

(2) Die Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins bzw. der Beginn des Laufs der Lieferfrist setzen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Zu diesen Verpflichtungen des Auftraggebers gehören insbesondere die fristgerechte Zurverfügungstellung der Unterlagen sowie die Anlieferung der Unterlagen nach den Vorgaben des Auftragnehmers. Der auf der Homepage www.mailing.de festzulegende Liefertermin, der unter „gewünschter Termin“ einzutragen ist, ist nur dann einzuhalten, wenn dieser mindestens acht Arbeitstage (Montag bis Freitag, ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) nach Übertragung der für die Auftragsdurchführung notwendigen Unterlagen nach den Vorgaben des Auftragnehmers liegt und die zur Druckfreigabe oder Personalisierungsfreigabe per E-Mail an den Auftraggeber zur Überprüfung versandten Unterlagen fristgerecht freigegeben werden.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, nicht rechtzeitige oder ausbleibende Lieferung durch Lieferanten bzw. Subunternehmen) eintreten, gleich, ob diese Ereignisse beim Auftragnehmer oder Dritten wie Lieferanten bzw. Subunternehmen eintreten, soweit der Auftragnehmer diese Ereignisse nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen verschieben sich Liefer- bzw. Leistungstermine und verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der Vertragsparteien unzumutbar, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(4) Der Auftraggeber hat Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede volle Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Leistungen und Lieferungen, wenn der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine und Fristen zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers kann der Auftraggeber darüber hinausgehende Ansprüche geltend machen, ansonsten sind über die Verzugsentschädigung hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen.

(5) Zeit- und mengengerechte Teillieferungen sind zulässig.

§ 6 Gefahrenübergang und Versand
(1) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, d. h. bei Einlieferung der Mailings bei der Deutschen Post oder einem alternativen Dienstleister, über. Verzögert sich der Versand bzw. die Übergabe des Liefergegenstandes auf Wunsch des Auftraggebers oder infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, oder wird versandfertig gemeldete Ware nicht vertragsgemäß abgenommen, geht die Gefahr auf den Auftraggeber mit Anzeige der Versandbereitschaft über.

§ 7 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Rechte Dritter
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass durch die Ausführung seines Auftrags gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gesetzliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und des Auslieferungslandes, sowie Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Marken- und Patentrechte, nicht verletzt werden. Bei einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen und / oder Rechten Dritter ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf der Grundlage dieser Verletzung freizustellen. Für den Inhalt der Mailings trägt der Auftraggeber die alleinige und ausschließliche Verantwortung.

§ 8 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln / Gewährleistung
(1) Soweit und sobald der Auftraggeber eine Druckreifeerklärung / Fertigungsreifeerklärung abgibt, geht die Gefahr etwaiger Mängel auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung / Fertigungsreifeerklärung anschließenden
Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Monate ab Lieferung.

(3) Der Liefergegenstand ist unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Der Liefergegenstand gilt als genehmigt, wenn dem Auftragnehmer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form zugegangen ist.

(4) Bei Vorliegen eines Sachmangels des Liefergegenstands ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(5) Geringfügige Abweichungen vom Original stellen keinen Sachmangel dar. Dies gilt insbesondere bei geringfügigen Farbabweichungen von der Vorlage bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sowie bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, gegenüber einem früheren Auftrag oder zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrags sowie bei einem leichten Aufbrechen beim Falzen, bedingt dadurch, dass im Rahmen der Produktion bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers geachtet werden kann.

(6) Liegt ein Sachmangel vor, der jedoch nur unerheblich ist, weil die Ware für den Auftraggeber ohne Nachteil verwertbar ist, steht dem Auftraggeber lediglich das Recht zur Kaufpreisminderung zu.

(7) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

§ 9 Schadensersatzhaftung wegen Verschuldens
(1) Schadensersatzansprüche jeglicher Art, im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung, aus Verzug oder Unmöglichkeit, wegen falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen Verletzung sonstiger Vertragspflichten, aus unerlaubter Handlung oder sonstigem Rechtsgrund, insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Auftragnehmers vor. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(2) Soweit der Auftragnehmer dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Auftragnehmer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihm bekannt waren oder die er hätte erkennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(3) Die obigen Begrenzungen der Haftung gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wird der Auftragnehmer beratend tätig und erteilt im Rahmen der Beratung Auskünfte, erfolgt dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung, soweit diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem vom Auftragnehmer geschuldeten und vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört.

(5) Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, eine Prüfung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Adressdateien (z. B. hinsichtlich der Zustellbarkeit) vorzunehmen. Insofern haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nicht für etwaige Schäden, die sich aus Mängeln der Adressdateien ergeben, insbesondere in den Fällen der Unzustellbarkeit oder verspäteten Zustellung von Mailings.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung seiner sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.

§ 11 Zahlung / Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen können nur auf dem Weg erfolgen, der auf der Homepage www.mailing.de als Zahlungsmöglichkeit vorgegeben ist.

(2) Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.

(3) Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Uns ist es möglich, bis längstens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eine neue, berichtigte Rechnung zu stellen. Der Kunde hat die Änderung der Rechnung schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungspositionen innerhalb der Sechs-Wochenfrist uns gegenüber geltend zu machen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden gilt die Rechnung von diesem als genehmigt. Eine Änderung der Rechnung nach dieser Frist ist nicht mehr möglich. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochenfrist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.

(4) Befindet sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug oder ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bzw. der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gefährdet, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen einzustellen, Ware zurückzubehalten und Vorauszahlungen zu verlangen, bis der unstrittige Teil der offenen Forderung vollumfänglich beglichen wurde.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Der Auftraggeber wird über die vorgenommene Anrechnung informiert.

(6) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnung per E-Mail übermittelt wird.

(7) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 12 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Auftraggebers sowie alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten im automatisierten Verfahren unter Beachtung sämtlicher Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und entsprechender Rechtsvorschriften sowie der auf der Webseite www.mailing.de bekannt gegebenen Datenschutzbestimmungen, auf die an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen wird.

§ 13 Archivierung und Lagerung von Auftragsunterlagen
Dem Auftraggeber zustehende Unterlagen, die dem Auftragnehmer zur Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellt wurden, werden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Erfüllung des zugrunde liegenden Auftrags hinaus archiviert. Eine Verpflichtung des Auftragnehmers, die überlassenen Unterlagen zu versichern, besteht nicht. Der Abschluss einer diesbezüglichen Versicherung fällt in den alleinigen und ausschließlichen Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist Schwerin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Sitz zu verklagen.

(2) Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterliegt ausschließlich deutschem Recht ohne Anwendung des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Das gleiche gilt, wenn die Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten. Zur Ausfüllung dieser Regelungslücke gelten diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrags und den Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.